Brehm-Kaiser & Dr. Brehm*
RECHTSANWÄLTE
Ihre Kanzlei für Studienplatzklagen und Prüfungsrecht
Seit 1975 Kompetenz in Studienplatzklagen
Seit über 40 Jahren sind wir im Hochschulzulassungsrecht, besser bekannt als "Studienplatzklagen“, tätig.
Wir haben in dieser Zeit viele tausend Studienbewerber in den verschiedensten Studiengängen gegenüber
Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaft (früher: Fachhochschulen), aber auch gegenüber der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH oder hochschulstart.de; früher: ZVS) beraten und vertreten.
Informationen unverbindlich & kostenfrei anfordern

Wer sind wir und was tun wir

Wir, Rechtsanwältin und Notarin (Amtssitz Eschborn) Alexandra Brehm-Kaiser, Rechtsanwältin Nicole Binder (freie Mitarbeiterin) und Rechtsanwalt Joachim Drinhaus (freier Mitarbeiter) und unser Mitarbeiterteam, sind für Ihre Interessen und Ziele tätig.

Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, uns anrufen oder mit uns per eMail oder via Skype in Kontakt treten.

Wir vertreten Sie bundesweit und unabhängig von Ihrem Wohnort.

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Bild Alexandra Brehm-Kaiser

Studienplatzklage

Es gibt immer mehr Abiturienten, aber bei weitem nicht genügend Studienplätze.

Nur wenn Sie ein Spitzenabitur von 1,0 oder 1,1 haben, erhalten Sie in den sogenannten "harten" Numerus-clausus-Fächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie direkt als Abiturbeste/r einen Studienplatz.

Alle anderen Studienbewerber müssen auf das Auswahlverfahren der Hochschulen hoffen oder erhalten – bedingt durch die schrittweise Abschaffung der Wartezeit – keinen Studienplatz im medizinischen Wunschstudiengang mehr in Deutschland.

Wenn Sie ein Bachelor-, Lehramts-, Staatsexamens- oder Master-Studium anstreben, sieht es häufig leider nicht anders aus.

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Bild Medizinstudenten

Prüfungsrecht

Schön, wenn Ihre Ausbildung (oder die Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes) ohne Probleme verläuft und am Ende der gewünschte Abschluss (mit der angestrebten Note) erworben wird.

Wenn es nicht so läuft wie gedacht, befassen wir uns mit den daraus entstehenden Folgen für Sie.  Was kann passiert sein? Vielfältig sind die Möglichkeiten, den Ausbildungs-anforderungen vermeintlich nicht zu entsprechen.

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Bild Prüfung

Sonderanträge

Sie möchten Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz einen Sonderantrag hinzufügen, um Chancengleichheit zu erhalten.

Sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, kann zum Beispiel ein begründeter Härtefallantrag die Chance auf einen Studienplatz erhöhen.

Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung zu den Aussichten aufgrund Ihrer persönlichen Situation und Begleitung bei der Erstellung des Sonderantrags.

Bild Help

Fristen

Studienplatzklage für das Wintersemester 2025/2026:
Die erste außergerichtliche Frist läuft am 15.07.2025* ab!
Sprechen Sie uns an!

*(abhängig vom Studiengang, Fachsemester und Bundesland)

Blog Posts

May 2, 2025

1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 3. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

April 8, 2025

12 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

5 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. klinisches Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

January 14, 2025

1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 3. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

3 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025

Alle Posts finden Sie hier...

Informationen

Termine

July 15, 2025

15.07.2025 – ENDE der Bewerbungsphaseim Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) - Verfahren über örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreieStudiengänge - und für Neu-Abiturientenim Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge(ZV) (Ausschlussfrist)

July 16, 2025

16.07.2025 – START derKoordinierungsphase

Es könnenbereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung derKoordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe derRanglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt.)

Termin wird noch bekannt gegeben Startder Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für örtlich zulassungsbeschränkteund zulassungsfreie Studienangebote (immer montags und donnerstags)

July 20, 2025

20.07.2025 – ENDE Nachreichung von Unterlagen für Neu-Abiturienten für die Bewerbungsphase im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV)(Ausschlussfrist)

July 23, 2025

23.07.2025 – START der Anwendung der Koordinierungsregeln

Termin wird noch bekannt gegeben –Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landärzte,Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst und Zweitstudium sowie auch alle Zulassungsangebote auf Grund einer bevorzugten Auswahl nach Ableistung einesDienstes im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkteStudiengänge (ZV)

Erst nachverbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wirdein Zulassungsbescheid erstellt.

Termin wird noch bekannt gegeben – START derBereitstellung von Zulassungsbescheiden für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge(immer montags und donnerstags)

Termin wird noch bekannt gegeben –Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für das Auswahlverfahren der Hochschulen und die Zusätzliche Eignungsquote im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV)

 Erst nachverbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wirdein Zulassungsbescheid erstellt.

Termin wird noch bekannt gegeben –Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Härtefälle im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV)

 Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wirdein Zulassungsbescheid erstellt.

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